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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07   

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https://dejure.org/2009,118274
LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07 (https://dejure.org/2009,118274)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2009 - L 22 R 1257/07 (https://dejure.org/2009,118274)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - L 22 R 1257/07 (https://dejure.org/2009,118274)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07
    Eine Form für die Befragung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, so dass sie sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen kann (BSG, Beschluss vom 27. November 2007 - B 5 a/5 R 60/07 B, abgedruckt in SozR 4-1500 § 116 Nr. 1).

    Auch wenn die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden müssen, so müssen doch die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden und objektiv sachdienlich sein (BSG, Beschluss vom 18. November 2008 - B 2 U 75/07 B, zitiert nach juris, BSG, Beschluss vom 27. November 2007 - B 5 a/5 R 60/07 B).

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07
    Die Stufe des angelernten Angestellten mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren wird, da es sich um eine vielschichtige und inhomogene Gruppe handelt, in einen oberen Bereich (mit einer Anlernzeit von mehr als 3 Monaten bis zu 2 Jahren) und einen unteren Bereich (mit einer Anlernzeit von 3 Monaten bis zu 12 Monaten) unterteilt (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 zur vergleichbaren Gruppe des angelernten Arbeiters).

    Dem Angelernten, der innerhalb seiner Gruppe dem oberen Bereich angehört, ist mindestens eine in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen, denn einem solchen Arbeiter (Angestellten) sind nur Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zumutbar, die sich hieraus durch Qualitätsmerkmale, z. B. das Erfordernis einer Einweisung und einer Einarbeitung oder durch die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, herausheben (vgl. BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 zur vergleichbaren Gruppe des angelernten Arbeiters).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07
    Zwar steht den Beteiligten unabhängig von der im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen im Termin anzuordnen, nach § 116 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 03. Februar 1998 - 1 BvR 909/94, abgedruckt in NJW 1998, 2273).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 75/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07
    Auch wenn die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden müssen, so müssen doch die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden und objektiv sachdienlich sein (BSG, Beschluss vom 18. November 2008 - B 2 U 75/07 B, zitiert nach juris, BSG, Beschluss vom 27. November 2007 - B 5 a/5 R 60/07 B).
  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 27/85
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07
    Außerdem muss der Antrag Ausführungen enthalten, aufgrund derer sich das Gericht schlüssig werden kann, ob es überhaupt Anlass hat, den Sachverständigen zu laden (BSG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 4 b RV 27/85, abgedruckt in SozR 1750 § 411 Nr. 2).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 22 R 1257/07
    Nach dem vom BSG zur Bestimmung der Wertigkeit eines Berufes entwickelten Mehrstufenschemas werden die Angestelltenberufe in fünf Gruppen eingeteilt, nämlich die mit dem Leitberuf der unausgebildeten Angestellten, der Angestellten mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren, der Angestellten mit einer längeren Ausbildung, der Angestellten, für die über eine längere, durchschnittlich dreijährige Ausbildung hinaus zusätzliche Zugangsvoraussetzungen wie etwa die Ablegung einer Meisterprüfung, der erfolgreiche Besuch einer Fachschule oder das abgeschlossene Studium an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen Hochschule erforderlich sind, sowie der Angestellten, die mit ihrem Bruttoarbeitsentgelt oberhalb oder in der Nähe unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1).
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